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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung für Transporte jeglicher Art,
hauptsächlich jedoch für eilige Kuriersendungen und Kleintransporte. Die Ausführung der Aufträge
übernehmen mit der Blitzkurier Funkvermittlungszentrale e.K. in Geschäftsverbindung
stehende selbstständige Transportunternehmen sowie eigene Angestellte. Diese AGB regeln
das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Blitzkurier Funkvermittlungszentrale
e.K. Der Auftraggeber erkennt durch seinen Auftrag die AGB vollumfänglich und uneingeschränkt an.

1.
Die Blitzkurier e.K. ist als Vermittler für Kurierkleintransporte und ähnlich gelagerte Geschäfte tätig. Die Ausführung der Aufträge übernehmen mit der Blitzkurier e.K. in Geschäftsverbindung stehende selbständige Transportunternehmer sowie eigene Angestellte.

2.
Sind Leben, Körper oder die Gesundheit des Kunden oder Dritter verletzt worden, so haftet die Blitzkurier e.K. für eigenes Verschulden und / oder das Verschulden von Erfüllungshilfen. Für sonstige Schäden ist die Haftung der Blitzkurier e.K. im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Blitzkurier e.K. oder durch Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, oder auf verkehrs- oder wetterbedingte Störungen, nicht vorhersehbare Fahrzeugdefekte oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, Unfälle zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
Die Ersatzpflicht ist somit ausgeschlossen, wenn Schäden durch höhere Gewalt oder durch ein Verschulden des Auftraggebers bzw. des Empfängers oder sonstiges Handeln Dritter, das dem
Kurierunternehmen nicht zugerechnet werden kann, entstanden sind.

Das Kurierunternehmen haftet nicht für Folgeschäden und -kosten, wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste.

3.
Es gilt der am Tage der Auftragserteilung gültigen Fahrpreistarif zuzüglich eventueller Be- und Entladezeit sowie Wartezeit und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Gesamtrechnungsbetrag ist grundsätzlich in bar zu begleichen, Ausnahmen hiervon regeln Ziffer 8. Leer- oder Fehlfahrten werden mit 10.00 € plus MwSt. in Rechnung gestellt.

4.
Güter, die Nachteile für andere Güter oder Personen zur Folge haben könnten oder dem schnellen Verderb ausgesetzt sind, falls nicht gesondert einzeln etwas anderes vereinbart ist, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Werden dem Frachtführer derartige Güter ohne besonderen Hinweis übergeben, haftet der Auftraggeber für jeden daraus entstandenen Schaden.

5.
Es obliegt dem Auftraggeber das Beförderungsgut in einer handelsüblichen, transportfähigen
Verpackung zu übergeben. Mangelhaft verpacktes bzw. unverpacktes Beförderungsgut wird
auf Wunsch transportiert, jedoch wird hierfür keine Haftung übernommen.

Jede Sendung ist vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggf. als ‚besonders zu
behandelnde Sendung‘ zu kennzeichnen. Insb. muss bei Auftragserteilung Schmuck, Bargeld,
Computer, Kameras, Kleidung, wertvolle Waren müssen ab einem Wert von € 500.- gesondert deklariert werden.
Der Auftraggeber hat dem Kurierdienst bei der Auftragserteilung mitzuteilen, wenn nachfolgende
Güter Gegenstände des Transportvertrages werden sollen:

− Gefährliche Güter,
− leicht verderbliche Güter,
− besonders wertvolle Güter.

Diese Güter sind von der Beförderung ausgeschlossen, falls nicht gesondert etwas anderes
vereinbart ist. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übergeben, haftet der Auftraggeber für jeden daraus entstandenen Schaden.

6.
Sollte der Kurierunternehmer den Empfänger des Beförderungsgutes nicht antreffen, kann die
Sendung mit befreiender Wirkung an jede im Haushalt oder Geschäft des Empfängers anwesende
Person ausgeliefert werden. Wenn das Beförderungsgut nicht zugestellt werden kann,
verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dadurch entstehende Mehrkosen hat der Auftraggeber
dem Kurierunternehmer zu erstatten.

Lehnt der Empfänger die Annahme des beförderten Gutes ab, so stehen dem Kurierunternehmen
für die Rückbeförderung ein Entgelt in gleicher Höhe wie für die Hinbeförderung zu.
Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart
wird. Insbesondere müssen bestimmte Liefertermine nicht nur telefonisch, sondern auch
schriftlich angezeigt werden.

Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und von Ereignissen, welche die
Durchführung der Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, entbinden das
Kurierunternehmen von jeder Laufzeitzusage. Dies gilt insb. bei ungünstigen Wetterverhältnissen,
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen
oder mangelnde/fehlende Dokumentation bei Auftragserteilung. Das Kurierunternehmen ist
berechtigt, die Leistung um die Dauer der Verhinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Erhalt des Beförderungsgutes unverzüglich zu prüfen,
ob das Beförderungsgut durch den Transport einen Schaden erlitten hat und hat diesen unverzüglich
dem Kurierunternehmen schriftlich anzuzeigen. Ansonsten wird vermutet, dass das
Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend
und deutlich kennzeichnen. Für den Fall, dass er nicht der Empfänger des Beförderungsgutes
ist, obliegt es dem Auftraggeber, sicherzustellen, dass der Empfänger unverzüglich
der Untersuchungs- und Anzeigepflicht nachkommt.
Erkennbare Schäden sind unverzüglich, nicht sofort erkennbare Schäden sind unverzüglich
nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Annahme der Sendung
anzuzeigen.

Die Ablieferung des zu befördernden Gutes in einen Privathaushalt darf mit befreiender Wirkung an jede in dem Haushalt befindliche erwachsene Person erfolgen. Handelt es sich bei dem Empfänger um ein Unternehmen, kann mit befreiender Wirkung an jeden Mitarbeiter des Unternehmens das Gut abgegeben werden. Wird eine solche Person nicht angetroffen, ist die Niederlegung im Postkasten möglich. Lehnt der Empfänger die Annahme des beförderten Gutes ab, so stehen dem Auftragnehmer für die Rückbeförderung ein Entgelt in gleicher Höhe wie für die Hinbeförderung zuzüglich der entstandenen Belade- und Entlade- sowie Wartezeiten zu.
Fälligkeit des vereinbarten Entgelts : Der Betrag ist innerhalb Deutschlands vor dem Entladen fällig. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach ist der Unternehmer berechtigt, das Warengut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders zu lagern, gemäß § 419 HGB.

7.
Die an das bargeldlose Fahrschecksystem angeschlossenen Kunden verpflichten sich das Transportentgelt mittels Fahrscheck zu begleichen und den monatlichen Gesamtumsatz nach Rechnungsstellung innerhalb 10 Tagen auszugleichen. Zum Zwecke des Inkassos treten eventuelle selbständige Unternehmer der Blitzkurier e.K. deren Anspruch an die Blitzkurier e.K. zum Inkasso ab. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Fahrscheckkunden monatlich am letzten Arbeitstag durch die Blitzkurier e.K.. Bei Einzel – Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 2,50 erhoben. Für Kunden, die am Fahrschecksystem teilnehmen, berechnet die Blitzkurier e.K. für die Bearbeitung und die getätigten Vorleistungen pro Rechnungsstellung 2,00 € zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erhalten Sie auf die monatliche Gesamtrechnung 2% Skonto.
Das Beförderungsentgelt richtet sich nach den jeweils in der aktuellen Fassung gültigen Preislisten
des Kurierunternehmers, wenn nicht vorher eine besondere schriftliche Vereinbarung
über das Entgelt getroffen wurde. Alle in der Preisliste genannten Preise sind netto zzgl. gesetzlicher
MwSt.
Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Beförderungsgutes fällig und
an das Kurierunternehmen in bar zu leisten, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist.
Der für den Auftrag vereinbarte Preis beinhaltet eine Be- und Entladezeit von je 10 Minuten.
Sollte darüber hinaus Warte- oder Ladezeit entstehen, werden diese gesondert gem. der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

8.
Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

9.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen, oder hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland, oder ist der Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Blitzkurier Funkvermittlungszentrale e.K..

10.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.

11.
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder ist der Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Blitzkurier e.K..

Widerrufsbelehrung:

„Wenn Sie Verbraucher sind, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und erfolgt der Vertragsschluss mit uns unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, gilt Nachfolgendes. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, eMails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Blitzkurier Funkvermittlungszentrale e. K., Inhaber Heiko Dirnberger-Schöttl, Rosenheimer Landstr. 115, 85521 Ottobrunn, Tel-Nr: 089/552554-0; Fax-Nr: 089/552554-88; eMail: blitzkurier@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.“

 

München, 01. September 2020 – Inh. Heiko Dirnberger

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